Datenbank-Richtlinien 1. Allgemeine Regeln

Richtlinien

Gültigkeit von Informationen

1.1.1. Sie müssen die genaue Veröffentlichung in Ihrem Besitz haben, wenn Sie den Eintrag einer Veröffentlichung erstellen.

Es ist nicht erlaubt, einen Eintrag ausschließlich auf der Grundlage von Informationen von Webseiten, aus Abbildungen oder anderen Quellen zu erstellen. Es ist ebenso nicht erlaubt, Informationen über zukünftige Veröffentlichungen einzutragen, die noch nicht hergestellt worden sind.

Tonträger können vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum eingetragen werden. Sie müssen in diesem Fall jedoch mindestens ein Foto oder einen Scan hochladen, auf dem das sich in Ihrem Besitz befindliche physische Exemplar zu sehen ist. Ohne einen solchen Bildbeleg kann der Eintrag entfernt werden, bis eine Abbildung verfügbar ist.

1.1.2. Es können Informationsquellen außerhalb der Veröffentlichung selbst hinzugefügt werden, aber die physische Veröffentlichung muss immer die Hauptquelle sein. Externe Informationsquellen (z. B. Websites, Bücher usw.) müssen in den Anmerkungen zum Eintrag angegeben werden, in den Anmerkungen zur Veröffentlichung erläutert werden und soweit wie möglich nachprüfbar sein. Nicht belegte Angaben können entfernt oder abgelehnt werden. Externe Informationen sollten nur dann eingegeben werden, wenn sie die Informationen der Veröffentlichung ergänzen (z. B. Namen von Tracks, die in der Veröffentlichung nicht genannt werden). Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur verifizierte, echte Veröffentlichungen eingegeben werden und die Daten so nah wie möglich an der physischen Veröffentlichung sind. Wie Sie externe Mitwirkende eingeben können, erfahren Sie im Abschnitt Mitwirkende.

1.1.3. Jeder Artikel in einem Audioformat (wie auf der Seite mit der Formatliste angegeben) kommt für die Aufnahme in die Discogs-Datenbank in Frage. Discogs katalogisiert nur Artikel, die für die breite Öffentlichkeit veröffentlicht wurden, entweder als kommerziell verkaufte Artikel oder als kostenlose Werbegeschenke. Artikel, die auf beschreibbaren oder leicht reproduzierbaren Medien (z. B. CDr, MP3 oder Kassette) vervielfältigt wurden, werden genauer geprüft als Artikel, die auf nicht beschreibbaren Medien vervielfältigt wurden (z. B. Vinyl-Schallplatten und „gepresste“ CDs). Bitte fügen Sie Ihrem Eintrag so viele Informationen wie möglich bei, um die Gültigkeit von Grenzfällen zu belegen.

1.1.3.a. Video: Es sind nur Videobeiträge erlaubt, bei denen das Audio im Vordergrund steht, wobei es sich bei „Audio“ entweder um eine oder mehrere vollständige Studioaufnahmen ODER eine oder mehrere vollständige Live-Performances handelt. Fragen Sie im Datenbankforum nach, wenn Sie unsicher sind, ob Sie ein Video eintragen sollen oder nicht, insbesondere bei Grenzfällen.

1.1.3.b. MP3, Ogg Vorbis und andere dateibasierte Formate: Discogs katalogisiert nur Artikel, die für die breite Öffentlichkeit veröffentlicht wurden, entweder als kommerziell verkaufte Artikel oder als kostenlose Werbegeschenke. Es können nur ganze Veröffentlichungen eingetragen werden, keine einzelnen Tracks (z. B. von einem Album). Da es erst seit relativ kurzer Zeit digitale Labels gibt und diese sehr vielfältig sind, werden digitale Veröffentlichungen bei der Aufnahme in die Datenbank genauer geprüft als Veröffentlichungen auf physischen Medien (z. B. Vinyl-Schallplatten und „gepresste“ CDs). Bitte folgen Sie den Ratschlägen anderer Benutzer und fragen Sie im Datenbankforum nach, wenn Sie sich nicht sicher sind. Die Richtlinien für digitale Veröffentlichungen werden möglicherweise noch geändert und überarbeitet.

1.1.3.c. Audioformate, die keine Tonaufnahmen enthalten (zum Beispiel Picture Discs ohne Inhalt), können eingetragen werden, so lange sie über ein Label / eine Katalognummer verfügen.

1.1.4. Tragen Sie alle Tonträger, die von der Plattenfirma ursprünglich als Bündel oder Paket verkauft wurden, als eine (zusammengehörige) Veröffentlichung ein - unabhängig davon, wie sie verpackt wurden. Wenn einzelne Tonträger aus dem Paket auch separat veröffentlicht wurden, werden diese wie eigenständige, einzelne Veröffentlichungen eingetragen. Tonträger, bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob sie als Paket angeboten wurden, können Sie als separate Einzelveröffentlichungen eintragen. Aufnahmen, die nach dem Kauf des eigentlichen Tonträgers mit einem Coupon oder auf andere Weise erworben wurden, sollten als individuelle Veröffentlichungen eingetragen werden.

Groß- und Kleinschreibung & Grammatik

1.2.1. Die Discogs-Standardregel für Künstler- und Labelnamen, Bindewörter, Titel von Veröffentlichungen und Tracks, Freitextfelder, Titel von Index-Tracks, Mitwirkende und Überschriften lautet: Der erste Buchstabe eines jeden Wortes wird groß geschrieben. Track-Positionen können in der Regel genau wie auf der Veröffentlichung dargestellt werden. Alle anderen Texte (Anmerkungen zur Veröffentlichung, Kommentare usw.) sollten den Standardregeln für die englische Großschreibung folgen.

1.2.2. Ausnahmen:

1.2.2.a. Künstlernamen, die über eine individuelle Groß- und Kleinschreibung verfügen, werden dann akzeptiert, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Künstler diese Schreibweise durchgängig und mit Absicht verwendet. Dies gilt auch für Namenspartikel wie van, von, di, de, la usw. Diese können dann klein geschrieben werden, wenn dies vom Künstler durchgängig so getan wird.

1.2.2.b. Akronyme und Initialismen sollten sich an die Schreibung auf der Veröffentlichung halten. Dies gilt auch für die Verwendung etwaiger Satzzeichen.

1.2.2.c. Abkürzungen, Schmelzworte und Wortteile, die mit einem Bindestrich getrennt werden, sollten mit einem Großbuchstaben beginnen. Die übrige Groß- und Kleinschreibung sollte sich an der Schreibweise auf der Veröffentlichung orientieren. Wenn Worte durchgängig in Großbuchstaben geschrieben wurden, sollten alle Buchstaben nach dem Anfangsbuchstaben klein geschrieben werden.

1.2.2.d. Eine beabsichtigte Großschreibung abstrakter Veröffentlichungs- oder Tracktitel darf so eingegeben werden, wie Sie auf der Veröffentlichung erscheint. Mit "abstrakten Titeln" sind Wörter oder Zeichenfolgen gemeint, die in keiner Sprache eine Bedeutung besitzen.

1.2.2.e. Römische Zahlen sollten in den Standard-Großbuchstaben I, V, X, L, C, D, M eingegeben werden

1.2.3. Wenn Sie einen Schrägstrich zwischen zwei separaten Titeln verwenden, setzen Sie bitte davor und danach ein Leerzeichen ein, zum Beispiel: ABC-Lied / XYZ-Lied.

1.2.4. Bitte verwenden Sie einen Schreibmaschinenapostroph ( ' ) anstelle eines typografischen Apostrophs ( ’ ) oder Akzentzeichen    ( ` , ´ ). Wenn diese in Künstlernamen verwendet werden, können sie als Teil einer Künstlernamen-Variation verwendet werden

Für einen neuen Eintrag erforderliche Felder

1.3.1. Veröffentlichungen können nur dann in die Datenbank eingetragen werden, wenn Sie eine bestimmte Mindestmenge an Information enthalten:

1.3.1.a. Erforderlich:

  • Hauptkünstler
  • Titel
  • Label/Katalognummer - Diese Felder müssen immer ausgefüllt werden. Sollte kein Label erkenntlich sein, tragen Sie bitte „Not On Label“ (dt. „Auf keinem Label“) ein. Sollte es keine Katalognummer geben, tragen Sie „none“ (dt. „keine“) ein – siehe hier.
  • Format – Vollständige Beschreibungen des physischen Formats, z. B. „Vinyl, 12"“, sind zwingend erforderlich. Bei digitalen Veröffentlichungen muss das Dateiformat angegeben werden. Falls möglich sollte die Bitrate von Dateiformaten wie MP3, WMA, Ogg Vorbis und AAC in das Freitextfeld eingetragen werden.
  • Genres – Die Angabe des Stils ist nur bei Verwendung des Genres „Electronic“ erforderlich.
  • Trackliste - Die vollständige Trackliste muss eingetragen werden.
  • Künstler für jeden Track – Dies gilt nur für Split-Veröffentlichungen.
  • Remix-Mitwirkende und andere Mitwirkende, die im Titel des Tracks erwähnt werden oder anderweitig offensichtlich sind, müssen als zusätzliche Mitwirkende eingetragen werden. Zum Beispiel muss „Irgendein Track (Irgendein Künstler-Remix)“ eingegeben werden, als ob „Remix von Irgendeinem Künstler“ auf der Veröffentlichung stehen würde.
  • Mitwirkende – Mitwirkende sind für den Hauptkünstler erforderlich, wenn sie eine der folgenden Rollen haben: DJ Mix, Compiled By (zusammengestellt von) oder Presenter (Präsentierender).
  • Sollten weitere Informationen nötig sein, um eigenständige Veröffentlichungen zu unterscheiden, so müssen diese ebenfalls eingetragen werden. Lesen Sie die Richtlinien für den Eintrag eigenständiger Veröffentlichungen, um mehr zu erfahren.
  • Anmerkungen zum Eintrag - Dieses Feld ist erforderlich, wenn eine neue Veröffentlichung eingetragen wird oder eine bereits eingetragene Veröffentlichung bearbeitet wird.
  • Bilder – Bilder sind nur erforderlich, wenn das Veröffentlichungsdatum in der Zukunft liegt. Weitere Informationen finden Sie in den RSG §1.1.1.

1.3.1.b. Optional:

1.3.2. Grundsäzlich gilt: Je mehr Informationen Sie für eine Veröffentlichung eintragen können, desto besser. Sobald Sie sich damit vertraut gemacht haben, wie Sie die erforderlichen Mindestinformationen eintragen, versuchen Sie, so viele Informationen wie möglich hinzuzufügen. So können Sie zum Beispiel alle an einer Veröffentlichung beteiligen Personen ("Mitwirkende") eintragen oder alle relevanten Angaben auf dem Cover, im Booklet oder auf dem Label ergänzen.

1.3.3. Erläutern Sie bitte im Feld Anmerkungen zum Eintrag, wenn in Ihrer Einreichung erforderliche Informationen fehlen oder ein Aspekt der Veröffentlichung Fragen für jemanden aufwirft, der die Veröffentlichung nicht kennt.

Eigenständige Veröffentlichungen

1.4.1. Discogs erlaubt die Eingabe aller Versionen einer Veröffentlichung, wie z. B. White-Label-Pressungen, Neuauflagen, Auflagen mit verschiedenen Artworks, Formatvarianten, farbiges Vinyl, verschiedene Hersteller usw. Damit diese akzeptiert werden, müssen Sie genügend Informationen zur Verfügung stellen, um die verschiedenen Versionen einer Veröffentlichung zu unterscheiden. Bei Veröffentlichungen von großen Labels kann es wichtig sein, so viele Informationen wie möglich anzugeben, z. B. Barcodes, Matrixnummern, Veröffentlichungs-/Copyright-Daten und andere identifizierbare Merkmale. Beachten Sie, dass unterschiedliche Matrixnummern oder Barcodes nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine separate Veröffentlichung eingetragen werden sollte. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte im Forum nach.

1.4.2. Wenn der Unterschied geringfügig ist, müssen Sie diesen in den Anmerkungen zur Veröffentlichung oder mit Hilfe von Bildern oder anderen sinnvollen Mitteln erklären. Ihr Eintrag sollte es zukünftigen Discogs-Nutzern ermöglichen, die eigene Version von anderen Versionen zu unterscheiden. Neuauflagen, die sich nicht von der ursprünglichen Veröffentlichung unterscheiden, können zum Beispiel nicht als eigenständige Version eingetragen werden - eigenständige Veröffentlichungen müssen immer auf irgendeine Art und Weise identifizierbar sein!

1.4.3. Veröffentlichungen wie Cut-Outs (also Veröffentlichungen, bei denen ein Stück der Hülle ausgeschnitten wurde, um einen Preisnachlass zu markieren), Veröffentlichungen die nach der Herstellung gekennzeichnet oder anderweitig verändert wurden, Veröffentlichungen, die Teil einer gemeinsamen Auflage sind, sich jedoch durch ein handgemachtes Design unterscheiden, sowie Veröffentlichungen, die sich nur durch eine individuelle Nummerierung unterscheiden, können nicht als eigenständige Veröffentlichungen eingetragen werden.

1.4.4. Produktionsbedingte Varianten sollten nicht als eigenständige Veröffentlichung gewertet werden.

Zum Beispiel:

  • Verschiedene Pressmatrizen / Matrixnummern bei der gleichen Auflage.
  • Abweichungen, die auf herstellungsbedingte Toleranzen zurückgehen, also zum Beispiel Farbnuancen beim Labelpapier oder den Druckfarben.
  • Falsche Etikettierungen wie z.B. (korrekte) Etiketten, die irrtümlich auf falschen Seiten angebracht wurden, zwei der gleichen Etiketten, oder fehlende Etiketten.
  • Unbeabsichtigte Einfärbungen, die durch Verunreinigungen im Rohvinyl oder Ähnliches verursacht wurden.

Diese Beispiele würden nicht als eigenständige Veröffentlichungen gelten. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte im Datenbankforum nach.

Veröffentlichungen, die sich bereits in der Datenbank befinden, in eigenständige Veröffentlichungen aufsplitten

1.5.1. Wenn eine Veröffentlichung sowohl als Verkaufsversion als auch als White Label / Promo vorliegt, sollte die existierende Veröffentlichung als Verkaufsversion beibehalten werden. Das White Label / Promo sollte in einen neuen Eintrag umgewandelt werden.

1.5.2. Wenn ein Eintrag verschiedene Versionen einer Veröffentlichung beinhaltet (zum Beispiel in unterschiedlichen Vinylfarben, Wiederveröffentlichungen oder Versionen für unterschiedliche Länder oder Regionen), sollte die am meisten verbreitete Version als Eintrag verbleiben und die weniger verbreiteten Versionen in neue Einträge aufgesplittet werden.

1.5.3. Auch beim Aufsplitten von Veröffentlichungen MUSS sich die Version, für die Sie einen neuen Eintrag anlegen, in Ihrem Besitz befinden. Die Verwendung von existierenden Anmerkungen zur Veröffentlichung als Beleg für die Existenz einer sich unterscheidenden, neuen Version ist nicht erlaubt. Wenn es von einer Veröffentlichung verschiedene Versionen gibt und Sie nur eine davon besitzen, tragen Sie nur diejenige ein, die sich in Ihren Händen befindet.

1.5.4. Auch der bereits bestehende Eintrag sollte aktualisiert werden, nachdem eine neue Version in die Datenbank aufgenommen wurde. Auf diese Weise soll verdeutlicht werden, dass der bestehende Eintrag sich nicht (mehr) auf die neu hinzugefügte Version bezieht. Wenn in den Anmerkungen zu einer Veröffentlichung zum Beispiel steht, dass diese auch als Promo in pinkem Vinyl verfügbar ist, und für diese Promo-Version in pinkem Vinyl ein neuer Eintrag angelegt wird, dann sollte die betreffende Information aus dem bereits vorher vorhandenen Eintrag entfernt werden.

1.5.5. Mitwirkendenangaben, die sich nicht auf der Version, die Sie eintragen, befinden, müssen entfernt werden.

1.5.6.  Vorsicht bei der Tracknummerierung wenn sich das Format ändert. Wenn Sie eine CD Version in eine Vinyl Version kopieren, stellen Sie sicher dass die Tracks für jede Seite korrekt nummeriert werden. Stellen Sie auch sicher, dass Track spezifische Mitwirkende entsprechend in der globalen Liste der Mitwirkenden aktualisiert werden. Achten Sie auch auf Änderungen der Reihenfolge von Tracks wenn sich das Format ändert.

1.5.7.  Vorsicht mit dem Veröffentlichungsdatum. Werbe-Veröffentlichungen (promotional releases) sind so gut wie immer vor der Verkaufsversion verfügbar und sollten daher nicht das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum erhalten. Wenn das Datum nicht aus anderen Veröffentlichungen ersichtlich ist oder Sie anderswo keine zuverlässigen Informationen finden, können Sie davon ausgehen, dass das Jahr identisch ist. Erschien die Verkaufsversion zu Beginn eines Kalenderjahres, kann man davon ausgehen, dass das Promo im Vorjahr herauskam. Wenn Sie unsicher sind geben Sie kein Veröffentlichungsdatum an.

Anmerkungen zum Eintrag

1.6.1. In diesem Abschnitt müssen Sie Ihren Eintrag oder die Aktualisierung beschreiben. Für einen neuen Eintrag können sie beispielsweise die Quellen für die Informationen bekannt geben, mitteilen dass Sie alle Links geprüft haben und alles Ungewöhnliche beschreiben oder erklären etc. Bei Bearbeitungen / Änderungen fügen Sie bitte eine kurze Beschreibung ein, was bearbeitet / geändert wurde und teilen Sie die Quelle der Informationen mit.

1.6.2. Um eigenständige dateibasierte Veröffentlichungen zu verifizieren, geben Sie bitte eine URL zum Kauf- oder Downloadort an, oder eine Beschreibung wie Sie die Dateien gekommen sind. Mit anderen Worten, wie kann jemand anderes diese Veröffentlichung erhalten ?

1.6.3. Für selbstveröffentlichte „Not On Label“-Einträge, ob auf beschreibbaren Verbrauchermedien oder nicht, geben Sie bitte an, wie Sie in den Besitz einer Kopie gekommen sind. Wurde es über den Versandhandel, bei öffentlichen Auftritten, online oder aus zweiter Hand erworben? Alle Informationen, die es anderen erlaubt, über die Eignung Ihres Eintrages abzustimmen, sind hilfreich.

1.6.4.Bitte beschreiben Sie alles, was möglicherweise verwirrend bei Ihrem Eintrag sein könnte (wie zum Beispiel neue Künstler oder Labels in der Datenbank, Tippfehler in der Veröffentlichung etc.). Sie können diesen Abschnitt auch verwenden, um auf Kommentare anderer Nutzer einzugehen oder um Informationen klar zu stellen. Gute Anmerkungen zum Eintrag helfen sowohl beim Verifizieren ob die Daten korrekt hinzugefügt oder aktualisiert wurden, als auch für die Zukunft beim Überprüfen des Veröffentlichung- / Künstler- / Label-Verlaufs.

1.6.5. Auch wenn es offensichtlich erscheint, versuchen Sie immer Ihre Aktualisierung mit den Anmerkungen zum Eintrag vollständig zu erklären. Andere Nutzer werden es Ihnen danken und für das Nachvollziehen der Historie der eingereichten Daten ist es von entscheidender Bedeutung.

Fehler, fehlende und widersprüchliche Informationen

1.7.1. Der allgemeine Grundsatz bei der Eingabe von Informationen in Discogs ist, so weit wie möglich das wiederzugeben, was auf der Veröffentlichung steht. Wenn die auf der Veröffentlichung abgedruckten Informationen nicht mit dem Audioinhalt der Veröffentlichung übereinstimmen, geben wir den tatsächlichen Audioinhalt ein und erläutern den Fehler in den Anmerkungen zur Veröffentlichung. Es ist wichtig, dass Sie die Fehler und die Art der Korrektur jederzeit mit anderen Nutzern kommunizieren, indem Sie die Anmerkungen zur Veröffentlichung und die Anmerkungen zum Eintrag verwenden. Alle Zweifel sollten im Datenbankforum diskutiert werden. Wenn der Zweifel bestehen bleibt, sollte die Veröffentlichung nicht aktualisiert werden, aber der Zweifel kann in den Anmerkungen zur Veröffentlichung vermerkt werden.

1.7.2. Künstlernamen sollten korrigiert werden, wenn der auf der Veröffentlichung angegebene Künstler komplett falsch ist. Die Korrektur sollte dann in den Anmerkungen zur Veröffentlichung erklärt werden. Schreib- und sonstige Fehler dürfen nicht korrigiert werden. Stattdessen werden sie über die Funktion Variante des Künstlernamen (ANV) eingegeben. Ungewöhnliche Künsternamen oder Schreibfehler können in den Anmerkungen zur Veröffentlichung erklärt werden. Das ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

1.7.3. Titel von Tracks und Veröffentlichungen müssen so eingegeben werden, wie sie auf der Veröffentlichung erscheinen (genaue Anweisungen finden Sie in den Richtlinien für Veröffentlichungstitel und Track-Titel ). Wenn die Titel an mehreren Stellen inkonsistent angezeigt werden, verwenden Sie den korrektesten Titel und dokumentieren Sie die anderen in den Anmerkungen zur Veröffentlichung. Wenn dies nicht ermittelt werden kann, erstellen Sie bitte einen Thread in den Datenbank-Hilfeforen .

Wenn ein Track vollständig falsch bezeichnet ist, solle der korrekte Titel eingegeben werden. Ein glaubwürdiger Nachweis muss erbracht werden, damit die Fehlerkorrektur akzeptiert wird (z.B. dass sie die Veröffentlichung besitzen und den Audioinhalt geprüft haben). Es ist erforderlich, dass der falsch beschriftete Track sich zu 100% als unveränderte Kopie des Originaltracks belegen lässt. Jeder korrigierte Titelfehler sollte in den Anmerkungen zur Veröffentlichung erwähnt werden.

1.7.4. Inkorrekte Tracklisten sollten so geändert werden, dass sie widerspiegeln, was sich wirklich auf der Veröffentlichung befindet. Die korrigierten Fehler müssen in den Anmerkungen zur Veröffentlichung eingetragen werden.

1.7.5. Bei widersprüchlichen Informationen, die an verschiedenen Stellen der Veröffentlichung abgedruckt sind, sollte die vollständigste und korrekteste Version genommen werden. Ist unklar, welche Version das ist, sollte die markanteste ausgewählt werden (z. B. der Künstlername auf dem Cover, die Trackliste auf der Rückseite etc.). Auch hier müssen alle Unterschiede in den Anmerkungen zur Veröffentlichung erklärt werden. Weitere Informationen zur Auswahl des richtigen Titels finden Sie in den  Titelrichtlinien.

1.7.6. Fehlende oder beschädigte Teile: Ein Eintrag kann gemacht werden, wenn der Eintragende eine Veröffentlichung mit fehlenden oder beschädigten Teilen besitzt (z. B. eine fehlende Hülle, eine fehlende CD oder ein zerrissenes Label). Der Eintragende muss die Veröffentlichung in so einem Zustand besitzen, dass die Richtigkeit des Eintrages gewährleistet ist. Es müssen klare Anmerkungen zur Veröffentlichung und zum Eintrag vorhanden sein, in denen alle fehlenden Teile zum Zeitpunkt der Eintragung angegeben sind. Externe Quellen können in diesem Fall herangezogen werden, um die fehlenden Informationen nachzutragen (z. B. Tracklisten). Der Absender muss jedoch angeben, welche Informationen extern bezogen wurden und die Quelle angeben.Die Informationen müssen als nachvollziehbar und korrekt angesehen werden. Bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten fragen Sie bitte im  Forum nach.

Sprachen

1.8.1. Die Standardsprache bei Discogs ist Englisch. Discogs unterstützt jedoch Unicode und erlaubt Veröffentlichungen in beliebiger Sprache und beliebigem Zeichensatz. Die Sprache der Veröffentlichung muss beibehalten werden. Sie sollte nicht übersetzt oder umgewandelt werden.

1.8.2. Einige Veröffentlichungen können ganze Textabschnitte dupliziert in mehrere Sprachen beinhalten. Zum Beispiel, das gilt für Tracklisten auf einigen klassischen Veröffentlichungen. Sie können dann entweder eine Sprache aussuchen oder alle Sprachen eingeben. Vorzug hat die Eingabe aller Sprachen.

1.8.2.a. Wenn sie eine Sprache auswählen, verwenden Sie die primäre Sprache auf der Veröffentlichung (vermutlich dieselbe Sprache, die im Kleingedruckten verwendet wird). Wenn die Primärsprache nicht klar erkenntlich ist verwenden Sie die englische Version. Wenn es keine englische Version gibt, dann verwenden Sie die Sprache des Landes, aus dem das Label stammt.

1.8.2.b Wenn Sie mehrere Sprachen eingeben, geben Sie die Titel in die Felder ein und verwenden Sie ein „ = “ zwischen den Sprachen. Geben Sie die Übersetzungen der Namen von Haupt- und Track-Künstlern in separaten Künstlerfeldern mit " = " im Bindewort ein und verwenden Sie ggf. ANVs. Für die Mitwirkenden wählen Sie bitte nur einen Namen unter Berücksichtigung von 1.8.2.a. (z. B. diese Veröffentlichung).

Unicode, Links, Formatierung und HTML

1.9.1. Jeder Text sollte wenn möglich unter Verwendung von Unicode eingegeben werden.

1.9.1.a. In die Felder Anmerkungen zur Veröffentlichung und Anmerkungen zum Eintrag sollten Links zu Discogs-Künstlern, -Labels, -Veröffentlichungen und Master-Releases unter Verwendung der Discogs-Textformatierung eingegeben werden.

1.9.1.b. Textformatierung mittels HTML oder die Discogs Textformatierung sollte in keinem anderen Teil der Veröffentlichungsdaten verwendet werden.

1.9.2. Einige wenige Veröffentlichungen sind mit HTML-Formatierung in der Trackliste eingetragen. Das ist nun veraltet und sollte aktualisiert werden. Bitte fragen Sie in den Hilfe-Foren nach, bevor sie Änderungen vornehmen.

1.9.3. Transkribierende grafische Designentscheidungen, wie umgekehrte Buchstaben, zusätzliche Satzzeichen etc. sollten vermieden werden. Eine Ausnahme ist der "Metal Umlaut", der aufgrund seiner weiten Verbreitung zulässig ist (z.B.  Motörhead2).

1.9.4.  Verwenden Sie den Unicode Durchstrich für Katalognummern und andere zutreffende Bereiche. Es gibt eine externe Seite , die Ihnen hilft solche Texte zu erstellen.

Verhalten bei der Nutzung der Datenbank

1.10.1. Bitte seien Sie hilfsbereit und höflich gegenüber anderen Nutzern. Tun Sie Ihr Bestes, um gemäß den Richtlinien Einträge einzureichen. Gehen Sie sorgsam bei Änderungen der Daten vor, erklären Sie Ihre Änderungen wenn nötig, seien Sie offen für Diskussionen und fragen Sie in den  Foren nach, wenn Ihnen etwas unklar oder schwierig erscheint.

1.10.2.  Übermitteln Sie niemals falsche Veröffentlichungen und Aktualisierungen, Veröffentlichungen aus dem Gedächtnis, Veröffentlichungen von Internetseiten etc. Fluchen Sie nicht, regen Sie sich nicht auf, beschimpfen Sie niemanden, oder führen anderweitig dazu, dass der Eintrag unangenehm oder frustrierend für andere Nutzer wird. Sie sollten niemals: Mit dem Eintrag einer Veröffentlichung oder einer Aktualisierung fortfahren, wenn Sie darauf hingewiesen wurden, dass die Daten falsch sind; die Seite mit inkorrekten oder böswilligen Veröffentlichungen, Aktualisierungen, Kommentaren, Spam etc. überschwemmen; Anderweitig versuchen die Daten zu beschädigen, oder die Übermittlung der Daten und den Bewertungsprozess behindern. Discogs behält sich das Recht vor, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Datenbank und die allgemeine Discogs Community vor einem solchen Verhalten zu schützen.

1.10.3. Bitte nehmen Sie keine Aktualisierungen vor, nur um die Reihenfolge der Daten zu ändern (z.B. in den Format- oder Mitwirkende-Feldern). Nehmen Sie Aktualisierungen nur vor, um Informationen zu korrigieren oder hinzuzufügen.

Aktualisierung der Richtlinien

1.11. Die Liste der Änderungen, die an den Richtlinien vorgenommen wurden, finden Sie im Forum-Thread Richtlinien-Änderungsprotokoll. Discogs behält sich das Recht vor, die endgültigen Entscheidungen bezüglich der Richtlinien und Inhalte der Website zu treffen.

                                                                                                                                               

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