Datenbank-Richtlinien 11. Anmerkungen zur Veröffentlichung

Allgemeine Informationen über Versionshinweise

11.1.1. Die Anmerkungen zur Veröffentlichung ist eine freies Textfeld. Es wird verwendet um sachliche, objektive Anmerkungen über die Veröffentlichung hinzuzufügen, oder um Informationen aufzulisten, die nicht in andere spezielle Felder eingegeben werden können.

11.1.2. Anmerkungen die von der Veröffentlichung übertragen wurden sollten in einen klaren Kontext gestellt und die Quelle mit angegeben werden.

11.1.3. Die Regel, dass das der erste Buchstabe jedes Wortes groß sein muss, gilt nicht für die Anmerkungen zur Veröffentlichung. Es gelten normale englische Grammatikregeln.

11.1.4.Entfernen Sie nicht Label-, Firmen- oder Künstlernamen aus den Anmerkungen zur Veröffentlichung, wenn diese Informationen benötigt werden, um andere Informationen zu belegen, die nur in dieses Textfeld eingetragen werden können (z.B. Datumsangaben).

Empfohlen

11.2. Es wird empfohlen, die folgenden Punkte zu den Anmerkungen zur Veröffentlichung hinzuzufügen.

  • Tragen Sie alle Unterscheidungsmerkmale der Veröffentlichung ein, die dabei helfen sie von anderen Versionen zu unterscheiden.
  • Alles ungewöhnliche (z.B. versteckte Tracks auf einer CD) oder alles was in andere Felder nicht eingegeben werden kann (z.B. verschiedene Titel an unterschiedlichen Stellen auf der Veröffentlichung).
  • Erwähnen Sie alle Informationsquellen, die nicht von der Veröffentlichung selbst stammen (z. B. „Die Mitwirkenden für Track 2 wurden von der Webseite des Künstlers übernommen“)
  • Sie können  Discogs Text Formatierungslinks  zu Veröffentlichungen auf Discogs einfügen, mit denen die Veröffentlichung möglicherweise verwechselt werden kann. Es ist das beste die Links in vollständigen Sätzen zu verwenden. Zum Beispiel, 'Im Gegensatz zur  Originalpressung enthält die Hülle dieser Pressung ein "Made in Germany" statt "Made in West Germany" in der linken unteren Ecke.'
  • Domainnamen / Webadressen / URLs, die auf eine Veröffentlichung gedruckt sind, gelten als gültige Einträge für die Anmerkungen, dürfen jedoch nicht zu Links gemacht werden. Fett- und Kursivformatierung werden in den Anmerkungen zur Veröffentlichung nicht unterstützt.
  • Beiblätter(Inserts), bedruckte Innenhüllen, oder andere beigefügte Bonusartikel.
  • Zusatzinformationen, wie zum Beispiel welche Tracks Bonustracks sind.

Verboten

11.3. Die folgenden Punkte sind in den Anmerkungen zur Veröffentlichung nicht erlaubt:

  • Alle Informationen, die in andere spezielle Bereiche der Veröffentlichungsdaten gehören. Die Anmerkungen können jedoch dazu verwendet werden, diese Informationen zu erweitern oder auf sie zu verweisen.
  • Subjektive Meinungen oder Rezensionen der Veröffentlichung - diese sollten stattdessen als eine Rezension hinzugefügt werden.
  • Werbesprache, Hype, etc.
  • Links zu Seiten außerhalb von Discogs - diese gehören auf Künstler / Labelseiten und können über die Aktualisierungs-Funktion auf diesen Seiten hinzugefügt werden.
  • Songtexte, Begleittexte, oder jeden anderen Inhalt, der bei Veröffentlichung nachvollziehbarerweise als Urheberrechtsverletzung angesehen werden kann.
  • Der Standardtext des Urheberrechts (z. B. „Unerlaubtes Kopieren verboten“ etc) sollte nicht eingegeben werden, es sei denn er unterscheidet eine Version der Veröffentlichung von einer anderen.

                                                                                                                                               

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